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Details

8. Pressemitteilung des Bayerischen Landesamts für Steuern

|   Pressemitteilungen

Grundsteuerreform in Bayern

Jetzt bis 31. Januar 2023 Erklärung abgeben!

Das Bundesverfassungsgericht hat 2018 die bisherige Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt. Deshalb wurde der Bundesgesetzgeber mit einer Neuregelung der deutschlandweit geltenden Grundsteuer bis 2025 beauftragt. Bayern war das Bundesmodell zu bürokratisch, unter anderem muss bei dem wertabhängigen Modell alle sieben Jahre eine Neubewertung durchgeführt werden. Der Freistaat hat sich erfolgreich für eine Länderöffnungsklausel eingesetzt. Im Zuge dessen hat Bayern bei der Grundsteuer B, insbesondere auch im Sinne einer oftmals angemahnten Entbürokratisierung im Steuerrecht, ein transparentes und nachvollziehbares Flächenmodell gewählt.

Die Einnahmen aus der Grundsteuer verbleiben – wie bisher auch – komplett bei den Kommunen. Diese finanzieren damit wichtige öffentliche Leistungen, wie beispielsweise Infrastruktur, Kinderbetreuung, Spielplätze sowie kulturelle Einrichtungen. Die Kommunen in ganz Deutschland benötigen die von der Finanzverwaltung festzusetzenden Grundsteuermessbeträge möglichst frühzeitig, um ihre ab 2025 geltenden Hebesätze für die neue Grundsteuer festlegen und die Grundsteuerbescheide versenden zu können.

Bis 31. Januar 2023 ist noch Zeit, die Grundsteuererklärung beim zuständigen Finanzamt abzugeben. Erfreulicherweise sind bundesweit schon mehrere Millionen Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken und Betrieben der Land- und Forstwirtschaft ihrer Erklärungspflicht nachgekommen.

Sollten Sie bei der Erklärung Fragen haben oder Unterstützung benötigen, nehmen Sie gerne die Hilfen der Bayerischen Steuerverwaltung und das umfangreiche Serviceangebot in Anspruch. Dies steht Ihnen auch während der anstehenden Weihnachts- und Urlaubszeit zwischen den Jahren zur Verfügung. Damit ist die Abgabe Ihrer Grundsteuererklärung schnell erledigt!

Die Frist für die Abgabe der Grundsteuererklärung endet bundeseinheitlich Ende Januar 2023. Zögern Sie nicht und reichen Sie Ihre Grundsteuererklärung fristgerecht ein. Damit vermeiden Sie weitere Maßnahmen Ihres Finanzamtes, wie z. B. Erinnerungsschreiben oder Verspätungszuschläge.

Wie kann die Grundsteuererklärung abgegeben werden?

In Bayern bestehen drei Möglichkeiten:

  • elektronisch über ELSTER – Ihr Online-Finanzamt unter www.elster.de
  • als graues PDF-Formular ausschließlich zum Ausfüllen am PC und anschließendem Ausdruck auf www.grundsteuer.bayern.de
  • als grünes Papier-Formular zum handschriftlichen Ausfüllen, verfügbar in den Finanzämtern sowie den Verwaltungen der Städte und Gemeinden in Bayern

Wie unterstützt die Steuerverwaltung bei der Abgabe der Grundsteuererklärung?

  • Ausführliche Informationen und Erklärvideos unter www.grundsteuer.bayern.de
  • Ausfüllanleitungen zu den Grundsteuererklärungsvordrucken
  • Chatbot auf www.elster.de unter dem Punkt „Wie finde ich Hilfe?“
  • Informations-Hotline: 089 / 30 70 00 77 (Mo.-Do.: 08:00-18:00 Uhr, Fr.: 08:00-16:00 Uhr)
  • Kostenloser Online-Zugriff auf Daten aus dem Liegenschaftskataster (BayernAtlas-Grundsteuer) vom 1. Juli bis 31. März 2023 z.B. über ELSTER Formular Grundsteuer für Bayern, www.grundsteuer.bayern.de oder über eine Internetsuche nach BayernAtlas-Grundsteuer.

Falls Sie keine Möglichkeit zur elektronischen Übermittlung haben, dürfen nahe Angehörige oder auch Steuerberater Sie hierbei unterstützen. Diese können das eigene Benutzerkonto bei ELSTER nutzen, um Ihre Erklärung zu übermitteln.

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