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Pressemitteilungen 2021

2. Pressemitteilung des Bayerischen Landesamts für Steuern

Neuregelung der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand ab 1. Januar 2023

Kostenfreier Online-Vortrag des Bayerischen Landesamtes für Steuern zur Neuregelung des § 2b Umsatzsteuergesetz

Die Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand wurde in § 2b Umsatzsteuergesetz (UStG) neu geregelt und ist spätestens ab dem 1. Januar 2023 verpflichtend auf alle juristischen Personen des öffentlichen Rechts anzuwenden. Aus diesem Anlass bietet das Bayerische Landesamt für Steuern einen kostenfreien Online-Vortrag zu den Grundzügen der Umsatzbesteuerung der öffentlich-rechtlichen Rechtsträger via öffentlichem Live-Stream an. Bei Interesse haben Sie die Möglichkeit den Vortrag wahlweise am 1. September 2021 um 15:00 Uhr oder am 29. September 2021 um 15:00 Uhr zu besuchen. Bitte beachten Sie, dass für eine Teilnahme eine Registrierung bis zwei Tage vor dem jeweiligen Sendetermin erforderlich ist.

Der Vortrag richtet sich vor allem an diejenigen, die sich aufgrund der Neuregelung erstmals mit der Umsatzbesteuerung kleiner juristischer Personen des öffentlichen Rechts befassen müssen. Dies betrifft beispielsweise öffentlich-rechtliche Genossenschaften (wie z.B. Jagdgenossenschaften), öffentlich-rechtliche Stiftungen, Pfarrgemeinden oder auch kleinere Gemeinden, ohne dass es sich hierbei um eine abschließende Aufzählung handelt.

Ziel des ca. einstündigen Vortrags ist es, einen ersten Überblick zur neuen Rechtslage zu vermitteln, die spätestens ab dem 1. Januar 2023 gilt. Hierzu werden im Vortrag zunächst die Grundzüge des neuen § 2b UStG erläutert und Vergleiche zur bisherigen Rechtslage gezogen. Anschließend werden die Grundlagen weiterer in diesem Zusammenhang relevanter Vorschriften, (wie etwa die Kleinunternehmerregelung, der Vorsteuerabzug oder Leistungsbezüge aus dem Ausland) kurz vorgestellt.

Das Bayerische Landesamt für Steuern freut sich auf Ihren Besuch der virtuellen Informationsveranstaltung!

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