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Logo des Landesamtes für Steuern Bayern

Menschen mit Behinderung

Sprachregelung zur Anhebung der Pauschbeträge für Menschen mit Behinderung
      (PDF, 3 Seiten)

Steuertipps für Menschen mit Behinderung
      Broschüre des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat

Nachweis der Behinderung, bei einem Grad der Behinderung weniger als 50, aber mindestens 20
      Schreiben des Bundesfinanzministeriums (PDF, 1 Seite)

Einkommensteuerliche Pauschbeträge

Abhängig vom Grad der Behinderung oder vom Vorliegen bestimmter Merkzeichen werden auf Antrag bei der Einkommensteuer gemäß § 33b EStG folgende Pauschbeträge berücksichtigt:

Grad der Behinderung (GdB) oder MerkzeichenFreibretrag
20384 Euro
30

620 Euro

40860 Euro
501140 Euro
601440 Euro
701780 Euro
802120 Euro
902460 Euro
1002840 Euro
Merkzeichen Bl oder H7400 Euro

Stand: 27.11.2020

Grad der Behinderung (GdB) oder MerkzeichenFreibretrag
25 oder 30310 Euro
35 oder 40

430 Euro

45 oder 50570 Euro
55 oder 60

720 Euro

65 oder 70890 Euro
75 oder 801060 Euro
85 oder 901230 Euro
95 oder 1001420 Euro
Merkzeichen Bl oder H3700 Euro

Stand: 27.11.2020