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Willkommen beim Bayerischen Landesamt für Steuern (BayLfSt)

Das Bayerische Landesamt für Steuern ist innerhalb der bayerischen Steuerverwaltung die Mittelbehörde und damit das Bindeglied zwischen dem Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat und den bayerischen Finanzämtern.

Hierzu weitere Informationen

Wichtige Informationen

Aktuelle Betrugsmeldungen

Das Bayerische Landesamt für Steuern informiert anlassbezogen über aktuelle Betrugsversuche, beispielsweise in Form von gefälschten Dokumenten und Phishing-Nachrichten oder -Anrufen.

Zu den Betrugsmeldungen

Aktuelle Informationen zur Grundsteuer-Reform in Bayern

Alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken (z.B. einem Einfamilienhaus, einer Eigentumswohnung oder eines Gewerbegrundstücks) und Betrieben der Land- und Forstwirtschaft konnten zwischen dem 1. Juli und dem 30. April 2023 die Grundsteuererklärung in Bayern fristgemäß abgeben (vgl. Allgemeinverfügung des Bayerischen Landesamts für Steuern vom 1. Februar 2023).

Informationen zum Erinnerungsschreiben

Ausführliche Informationen zum Erinnerungsschreiben finden Sie unter https://www.grundsteuer.bayern.de

Bayernatlas Grundsteuer

Zum 30. November 2023 ist der kostenlose Abruf der Grundstücksdaten ausgelaufen. In der Zeit vom 1. Dezember 2023 bis zum 31. Dezember 2023 konnte bei der Bayerischen Vermessungsverwaltung der Datenbestand zum Stichtag 1. Januar 2022 kostenpflichtig angefordert werden.
Nach dem 31. Dezember 2023 sind nur noch tagesaktuelle Datenstände verfügbar.

Informations-Hotline zur Grundsteuer

Die Informations-Hotline zur Grundsteuer (Tel.: 089 30 70 00 77) steht Ihnen zu den hier aufgeführten Zeiten zur Verfügung.

Montag und Donnerstag:09:00 - 16:00 Uhr
Dienstag, Mittwoch und Freitag:09:00 - 13:00 Uhr

Bei Fragen können Sie sich jederzeit schriftlich oder elektronisch (per Brief, Portal Mein ELSTER) an Ihr zuständiges Finanzamt wenden. Weitere Infos zur Grundsteuer-Reform in Bayern finden Sie außerdem unter https://www.grundsteuer.bayern.de.

Aktuelle Themen

Abschaffung der Verlustverrechnungsbeschränkungen nach § 20 Abs. 6 Satz 5 und 6 Einkommensteuergesetz für Termingeschäfte und Ausfallverluste bei den…

Mit der Einführung der E-Rechnung zum 1. Januar 2025 macht Deutschland die E-Rechnung zum Standard für Abrechnungen im Wirtschaftsverkehr.

Der digitale Gewerbesteuerbescheid bietet eine einheitliche und automatisierte Lösung für den Gewerbesteuerprozess von Steuerbürgern und Kommunen.

Ausbildung und Karriere

Der Freistaat Bayern beschäftigt etwa 20.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich der Steuerverwaltung. Die Aufgabengebiete umfassen neben der eigentlichen Verwaltungstätigkeit im Innen- und Außendienst auch weitere Felder, wie die Informations- und Kommunikationstechnik. Wir stellen fortwährend neue Mitarbeitende ein und freuen uns über Bewerbungen.

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Wir bieten

  • Interessante und abwechslungsreiche Aufgaben
  • Leistungsorientierte Bezahlung
  • Flexible Arbeitszeitmodelle
  • Gute Work-Life-Balance
  • Möglichkeiten zum Homeoffice
  • Gute Aufstiegschancen
  • Krisensicherheit

Wir erwarten

  • Selbständiges und verantwortungsvolles Arbeiten
  • Teamfähigkeit
  • Flexibilität
  • Belastbarkeit
  • Fortbildungsbereitschaft
  • Freude an einer aktiven und kreativen Mitgestaltung innerhalb einer modernen Verwaltung

Zielgruppen

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Themenübersicht

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Bayerisches Landesamt für Steuern

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80333 München
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Fax: 089 9991-1099

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