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Logo des Landesamtes für Steuern Bayern

Steuerabzug bei Vergütungen an beschränkt Steuerpflichtige

Neue Zuständigkeit für beschränkt Steuerpflichtige ab 1. Januar 2014

Mit Wirkung ab 1. Januar 2014 wurde die Zuständigkeit für das Steuerabzugs- und Veranlagungsverfahren nach §§ 50 und 50a EStG bei Vergütungen an beschränkt Steuerpflichtige auf das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) übertragen.

Weitere Informationen

Dateiformat PDF - Druckversion
Die Formulare können lediglich ausgedruckt werden, eine Dateneingabe am PC ist nicht möglich.

Anmeldung über den Steuerabzug zur Sicherung des Steueranspruchs bei beschränkt Steuerpflichtigen

Formulare im Dateiformat FormsForWeb - FFW

FormsForWeb-Formulare sind am PC ausfüllbar und können die eingegebenen Daten speichern.
Die Formulardaten können aber nicht elektronisch an das Finanzamt übermittelt werden.
Dies ist nur in Mein ELSTER möglich (vorherige Registrierung erforderlich).

Wissenswertes zu FFW-Formularen
Verwendung von FFW-Formularen mit einem Sprachausgabeprogramm
Zur FMS-Startseite mit Link zum Hochladen Ihrer XML-Daten

Die Ausfüllanleitungen sind regelmäßig über einen Link auf dem jeweiligen Formular aufrufbar. Bei Anlagen kann die Anleitung in der Anleitung des Hauptformulars (Mantelbogen) enthalten sein.

Steuerbescheinigungen für Anträge auf Erstattung durch das Bundeszentralamt für Steuern oder Anrechnung im Rahmen des Veranlagungsverfahrens

Steuerbescheinigungen für Anträge auf Erstattung durch das Bundeszentralamt für Steuern mit FA-Verfügung