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OZG (Onlinezugangsgesetz)

Das Onlinezugangsgesetz (OZG) sieht vor, dass Verwaltungsleistungen des Bundes und der Länder für Bürger und Wirtschaft auch digital zur Verfügung stehen sollen. Der Umsetzungsumfang bei KONSENS lag bei 26 OZG Leistungen mit 81 dahinterliegenden Leika-Leistungen (Leistungskatalog der öffentlichen Verwaltung). OZG Leistungen sind grundsätzlich in Reifegrad 3 bereitzustellen. Das bedeutet die Bereitstellung eines digitalen Eingangs- und Rückkanals sowie die Möglichkeit der digitalen Kommunikation zwischen Steuerbürgerinnen und -bürgern und Behörde. Dies ist ein großer Meilenstein auf dem Weg zur digitalen Verwaltung.

Noch fehlende digitale Steuerverwaltungsleistungen wurden  im KONSENS-Programmierverbund entwickelt und  bereitgestellt. Im Rahmen des OZG sind insbesondere die Neuentwicklungen von modernen durchgängig digitalisierten Verfahren zur Besteuerung von Spezialinvestmentfonds (§ 51 InvStG) sowie  Lotterien, Ausspielungen und Sportwetten hervorzuheben. Diese Leistungen werden vom BayLfSt über eine zentrale Plattform für die Steuerverwaltungen der Länder (nach dem Einer-für-Alle-Prinzip, EfA) bereitgestellt.