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Logo des Landesamtes für Steuern Bayern

Recht zur Steuerberatung

Zuständigkeit des Bayerischen Landesamts für Steuern

Das Bayerische Landesamt für Steuern ist für folgende Aufgaben nach dem Steuerberatungsgesetz zuständig

Zuständigkeit der Steuerberaterkammern

Für folgende Aufgaben sind die Steuerberaterkammern zuständig:

  • Zulassung zur Steuerberaterprüfung und Organisation der Steuerberaterprüfung
  • Befreiung von der Steuerberaterprüfung
  • Bestellung und Widerruf von Steuerberatern und Steuerbevollmächtigten
  • Anerkennung von Steuerberatungsgesellschaften
  • Verleihung der Bezeichnung "Landwirtschaftliche Buchstelle"
  • Ausbildungsberuf Steuerfachangestellte(r)
  • Fortbildungsprüfung zum/zur Steuerfachwirt(in)

Bitte wenden Sie sich bei Fragen zu diesen Bereichen direkt an die für Sie zuständige Steuerberaterkammer, in Bayern sind dies die ...