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1. Pressemitteilungen des Bayerischen Landesamts für Steuern

|   Pressemitteilungen

Abgabe der Grundsteuererklärung in Bayern ab 1. Juli 2022 möglich

Das Bayerische Grundsteuergesetz wurde am 17. Dezember 2021 veröffentlicht. Aufgrund der neuen Rechtslage sind neue Berechnungsgrundlagen zur Ermittlung der Grundsteuer erforderlich, die bis Ende 2024 ermittelt werden müssen. Daher sind alle Grundstückseigentümer verpflichtet, zwischen 1. Juli 2022 und 31. Oktober 2022 eine Grundsteuererklärung abzugeben.

Zur Abgabe der Grundsteuererklärung hat das Bayerische Landesamt für Steuern eine Allgemeinverfügung erlassen. Die Allgemeinverfügung vom 30. März 2022 ist neben dem Aushang an den Amtstafeln der bayerischen Finanzämter auch auf der Internetseite www.grundsteuer.bayern.de zu finden. Dort sind auch weitere Informationen, ein Chatbot und Hilfen zur Erklärungsabgabe zugänglich. Darüber hinaus ist die Informations-Hotline zur Bayerischen Grundsteuer bei Fragen zur Abgabe der Erklärung unter 089 30 70 00 77 in der Zeit von Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 18:00 Uhr und Freitag von 08:00 bis 16:00 Uhr telefonisch erreichbar.

Die Grundsteuererklärung kann ab 1. Juli 2022 elektronisch unter ELSTER – Ihr Online-Finanzamt (www.elster.de) übermittelt werden. Hierfür ist eine Registrierung notwendig, die bis zu zwei Wochen dauern kann. Sollte eine elektronische Abgabe nicht möglich sein, kann die Erklärung auch auf Papier eingereicht werden. Die Vordrucke hierfür finden Sie demnächst im Internet unter www.grundsteuer.bayern.de und ab 1. Juli 2022 auch in Ihrem Finanzamt oder in Ihrer Gemeinde.

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