Ausbildung zur Finanzwirtin / zum Finanzwirt
Wichtiger Hinweis
Die Anmeldefrist zum LPA-Auswahlverfahren für das Einstellungsjahr 2025 ist leider abgelaufen.
Sie können sich aber hier registrieren, um den Anmeldezeitraum für das Einstellungsjahr 2026 nicht zu verpassen.
Sie wollen am 1. September 2025 bei uns starten und haben hierfür keinen LPA-Test mitgeschrieben? Wir bieten für 2025 noch Restplätze auch ohne LPA-Verfahren an!
Beruf und Chancen
Schauen Sie doch mal in unsere Info-Broschüre rein! (PDF, 19 Seiten)
Finanzbeamtinnen und -beamte sorgen auf unterschiedliche Art und Weise dafür, dass der Staat seine Steuern erhält und so seine Aufgaben für alle Bürgerinnen und Bürger erfüllen kann.
Dafür prüfen Beamtinnen und Beamte in der Steuerverwaltung Steuererklärungen im Amt oder vor Ort in den Firmen, setzen die zu erhebende Steuer fest, führen Berechnungen durch, ermitteln Werte von Immobilien und Grundstücken und erstellen Steuerbescheide.
Ein Steuerbescheid nützt natürlich nichts, wenn die darin festgesetzte Steuer nicht auch bezahlt wird. Dafür müssen Zahlungseingänge überwacht werden, Mahnungen erstellt und ggf. Ratenzahlungen vereinbart werden. In letzter Konsequenz muss nach Vollstreckungsmöglichkeiten gesucht werden.
Steuerbeamtinnen und Steuerbeamte sind auch „vor Ort“ im Einsatz. Sie prüfen Betriebe, nehmen direkte Einsicht in die Aufzeichnungen, Buchführung und Einzelbelege. Da die meisten Unternehmen ihre Unterlagen nicht mehr in Papierform verwalten, nutzen die Prüferinnen und Prüfer dafür moderne Technik.
Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung stehen Ihnen breitgefächerte Einsatz- und Entwicklungsmöglichkeiten an einem bayerischen Finanzamt oder am Bayerischen Landesamt für Steuern (IT-Bereich oder Bereich Steuer) offen.
Eine Vielzahl interessanter Aufgaben können an den Finanzämtern im Innen- oder Außendienst, zum Beispiel in der Steuerfestsetzung, der Bewertungsstelle, der Finanzkasse, der Umsatzsteuer-Sonderprüfung oder der Lohnsteueraußenprüfung übernommen werden.
Wer technikaffin ist, für den ist ein Einsatz nach der Ausbildung im IT-Bereich des Bayerischen Landesamtes für Steuern möglich. Für die Erledigung der Aufgaben in diesem Bereich wird eine Mischung aus steuerlichen und technischen Kenntnissen benötigt. Die steuerlichen Kenntnisse werden bereits im Rahmen der Ausbildung erworben. Die zusätzlichen technischen Fertigkeiten werden „on the Job“, also im Rahmen einer aufgabenbezogenen theoretischen und praktischen Einarbeitung im IT-Bereich vermittelt. Bei Interesse steht Ihnen als Ansprechpartnerin Frau Schlenker (Telefon 0911 991-3732, E-Mail: Personalverwaltung@lfst.bayern.de) gerne zur Verfügung.
Im Bereich Steuer können Sie nicht nur Ihre bereits erworbenen steuerlichen Fachkenntnisse in einem der Fachreferate ausbauen und einsetzen, auch die weiteren Aufgabengebiete, wie beispielsweise die Organisation und das Personalwesen bieten spannende und vielseitige Tätigkeitsfelder. Für den Einstieg im Bereich Steuer steht Ihnen als Ansprechpartnerin nach abgeschlossener Ausbildung Frau Maier (Telefon 0911 991-3718) gerne zur Verfügung
Mit einem breit gefächerten Fortbildungsangebot unterstützen wir Sie in Ihrer beruflichen Weiterentwicklung.
Bei entsprechender Eignung können Sie auch nach Ihrem Berufseinstieg in der bayerischen Steuerverwaltung unser duales Studium absolvieren (weitere Informationen zum dualen Studium) und so den Abschluss in der nächsthöheren Qualifikationsebene erlangen.
Informationen zur Ausbildung
In der Bayerischen Steuerverwaltung werden Sie im Rahmen einer dualen Ausbildung in nur 2 Jahren zur Steuerexpertin/zum Steuerexperten ausgebildet. Dabei wechseln sich Theorie und Praxis ab. Die ca. 8-monatige theoretische Ausbildung absolvieren Sie an der Landesfinanzschule Bayern (Ansbach oder Dinkelsbühl). 16 Monate werden Sie an einem heimatnahen Finanzamt praktisch ausgebildet.
Unterricht
An der Landesfinanzschule Bayern (LFS) wird in Klassenverbänden und nach einem vorgegebenen Stundenplan unterrichtet.
Unterrichtsfächer
Der Schwerpunkt der Ausbildung liegt auf dem Steuerrecht. Deshalb werden Auszubildende vorwiegend in den Fächern Einkommen-, Lohn-, Umsatz- und Erbschaftsteuer, aber auch in Buchführung, Vollstreckungsrecht und Kassen- und Rechnungswesen unterrichtet.
Zum besseren Verständnis ergänzen Privatrecht (Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht) sowie Staats- und Verwaltungsrecht das Ausbildungsangebot.
Im Rahmen Ihrer Ausbildung werden die Steuersekretäranwärterinnen und Steuersekretäranwärter auch in die bei den Finanzämtern eingesetzten IT-Anwendungen eingewiesen.
Prüfung
Am Ende des Schlusslehrganges wird die Qualifikationsprüfung abgelegt. Der schriftliche Teil besteht aus fünf dreistündigen Prüfungen. Zusätzlich findet nach bestandener schriftlicher Prüfung eine mündliche Prüfung statt.
Die Praxis erlernen Sie nach dem System "Training on the Job". Während der Berufspraxis an einem der 76 bayerischen Finanzämter, die durch Ausbildungsarbeitsgemeinschaften ergänzt wird, werden Sie sämtliche Arbeitsgebiete der Steuerverwaltung kennenlernen. So können die in den Fachlehrgängen gewonnenen theoretischen Kenntnisse unter Anleitung von erfahrenen Ausbildenden in die Praxis umgesetzt werden. Sie sollen dabei wirtschaftliches Verständnis entwickeln, sich Verhandlungsgeschick aneignen und an selbständiges Arbeiten gewöhnen.
Schauen Sie doch mal bei uns rein
Unsere Benefits
Bewerbung
Ablauf
Voraussetzung ist die erfolgreiche Teilnahme am Auswahlverfahren des Bayerischen Landespersonalausschusses im Jahr vor der gewünschten Einstellung.
Nachdem Sie den Test bestanden haben und eine entsprechende Platzziffer im Auswahlverfahren erreicht haben, erhalten Sie unaufgefordert ein Einstellungsangebot für einen Ausbildungsplatz an einem heimatnahen bayerischen Finanzamt von uns. Außerdem teilen wir Ihnen mit, wie es mit Ihrer Bewerbung weitergeht und welche Bewerbungsunterlagen wir noch von Ihnen brauchen. Ein gesondertes Bewerbungsschreiben an das Bayerische Landesamt für Steuern ist nicht mehr erforderlich.
Einstellungszeitpunkt ist voraussichtlich der September des auf die Teilnahme am Auswahlverfahren des Bayerischen Landespersonalausschusses folgenden Jahres.
Auswahlverfahren beim Bayerischen Landespersonalausschuss
Die Anmeldung zum Auswahlverfahren ist jeweils bis spätestens Anfang Mai des Jahres vor der gewünschten Einstellung vorzunehmen. Den genauen Termin erfahren Sie unter www.lpa.bayern.de.
Um sicherzustellen, dass Sie den Anmeldezeitraum für das Auswahlverfahren nicht verpassen, können Sie sich über den Infoservice beim Bayerischen Landespersonalausschuss registrieren. Sie werden dann gesondert per E-Mail über den Beginn des Auswahlverfahrens informiert.
Bitte geben Sie bei der Anmeldung unter dem Punkt "Ausbildungsrichtungen" die Ausbildungsrichtung Finanzwirt/in in der Steuerverwaltung (m/w/d) an. Die Teilnahme an der Auswahlprüfung ist für Sie kostenlos und völlig unverbindlich.
Sollten Sie bereits in den vergangenen drei Jahren erfolgreich am Auswahlverfahren des Bayerischen Landespersonalausschusses teilgenommen haben, können Sie sich auch gerne initiativ bewerben. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie von unseren Ansprechpersonen.
Bewerbungsportal
Für den Zugang zu unserem Online-Bewerbungsformular benötigen Sie
die Bewerbungs-ID, die Sie vom Bayerischen Landespersonalausschuss (LPA) anlässlich Ihrer Teilnahme an der diesjährigen Auswahlprüfung erhalten haben und
den „OBF-Schlüssel“.
Beides finden Sie im Einstellungsangebot, welches Sie von uns nach erfolgreicher Teilnahme am Auswahlverfahren beim Bayerischen Landespersonalausschuss erhalten haben.
Einstellungsvoraussetzungen
Mittlerer Bildungsabschluss oder qualifizierender Abschluss der Mittelschule und zum Zeitpunkt der Einstellung das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet? Dann kommen Sie zu uns und nehmen am Auswahlverfahren des Bayerischen Landespersonalausschusses teil.
Weitere Informationen
Weitere Informationen und einen Einblick in die Arbeit im Finanzamt können Sie im Rahmen von Schnuppertagen und einem Praktikum im Finanzamt erhalten.
Außerdem sind wir auf einer Vielzahl von Ausbildungsmessen in Bayern vertreten. In unserer Übersicht zu Messen können Sie sehen, wann wir in Ihrer Nähe sind.
Downloads
- Broschüre "Ausbildung zur Finanzwirtin bzw. zum Finanzwirt (m/w/d) beim Freistaat Bayern" (PDF, 14 Seiten)
- Aktueller Flyer zur Ausbildung zur Finanzwirtin bzw. zum Finanzwirt (m/w/d) (PDF, 2 Seiten)
Link zu unserem Ausbildungskanal bei YouTube
Weitere Infos
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Die bayerische Steuerverwaltung engagiert sich für Menschen mit Behinderung. Für die geleistete Arbeit wurde das Bayerische Landesamt für Steuern im Jahr 2022 mit dem Preis „JobErfolg 2022“ ausgezeichnet. Mehr dazu finden Sie auf https://www.zbfs.bayern.de.
Die Steuerverwaltung begrüßt daher Bewerbungen von Menschen mit Schwerbehinderung und gleichgestellten Personen gemäß § 2 SGB IX. Sie werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt. Für Ihre Fragen zu den Themen Einstellung und Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung oder gleichgestellten Personen stehen Ihnen gerne zur Verfügung:
Finanzamt
- die Geschäftsstelle Ihres bayerischen Finanzamts
Vertrauenspersonen der Schwerbehinderten
- Herr Bohner (Für den Bereich Oberbayern, Niederbayern und Schwaben)
Bezirksschwerbehindertenvertretung.Suedbayern@lfst.bayern.de - Herr Söll (Für den Bereich Mittelfranken, Oberfranken, Oberpfalz und Unterfranken)
Bezirksschwerbehindertenvertretung.Nordbayern@lfst.bayern.de
Datenschutzhinweise
Ansprechpersonen
Wenn Sie noch weitere Fragen haben, helfen Ihnen die Ausbildungsleiterin bzw. der Ausbildungsleiter in Ihrem nächstgelegenen Finanzamt gerne weiter.
Gerne können Sie auch direkt mit dem Bayer. Landesamt für Steuern in Kontakt treten: