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Logo des Landesamtes für Steuern Bayern

Duales Studium zur Diplom-Finanzwirtin (FH) / zum Diplom-Finanzwirt (FH)

Wichtiger Hinweis:

Die Anmeldefirst zum LPA-Auswahlverfahren für das Einstellungsjahr 2025 ist leider abgelaufen.

Sie können sich aber hier registrieren, um den Anmeldezeitraum für das Einstellungsjahr 2026 nicht zu verpassen.

Beruf und Chancen

Finanzbeamtinnen und -beamte sorgen auf unterschiedliche Art und Weise dafür, dass der Staat seine Steuern erhält und so seine Aufgaben für alle Bürgerinnen und Bürger erfüllen kann.

Dafür prüfen Beamtinnen und Beamte in der Steuerverwaltung Steuererklärungen im Amt oder vor Ort in den Firmen, sie setzen die zu erhebende Steuer fest, führen Berechnungen durch, ermitteln Werte von Immobilien und Grundstücken und erstellen Steuerbescheide.

Wenn Steuerbürgerinnen und -bürger mit ihrem Steuerbescheid nicht zufrieden sind und Einspruch einlegen, muss dieser geprüft und bearbeitet werden. Für ihre Arbeit müssen sich die Steuerbeamtinnen und Steuerbeamten gut mit den steuerrechtlichen Grundlagen und Gesetzen, aber auch aktuellen Gerichtsurteilen in diesem Bereich auskennen.

Ein Steuerbescheid nützt natürlich nichts, wenn die darin festgesetzte Steuer nicht auch bezahlt wird. Dafür müssen Zahlungseingänge überwacht, Mahnungen erstellt und ggf. Ratenzahlungen vereinbart werden. In letzter Konsequenz muss nach Vollstreckungsmöglichkeiten gesucht werden.

Steuerbeamtinnen und Steuerbeamte sind auch „vor Ort“ im Einsatz. Sie prüfen Betriebe, nehmen direkte Einsicht in die Aufzeichnungen, Buchführung und Einzelbelege. Da die meisten Unternehmen ihre Unterlagen nicht mehr in Papierform verwalten, nutzen die Prüferinnen und Prüfer dafür moderne Technik.

In der Steuerfahndung erforschen die Fahnderinnen und Fahnder Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten. Hierfür ermitteln sie den Sachverhalt und verschaffen sich mit Hilfe von Durchsuchungen die nötigen Beweise, mit deren Hilfe sie die richtigen Besteuerungsgrundlagen festlegen können. Die Steuerfahndung hat damit innerhalb ihres Aufgabenbereichs ähnliche Rechte und Pflichten wie die Beamtinnen und Beamten des Polizeidienstes.

Die Beamtinnen und Beamten in den Bußgeld- und Strafsachenstellen nehmen sogar staatsanwaltschaftliche Befugnisse wahr, indem sie Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten rechtlich würdigen und entsprechende Maßnahmen veranlassen.

Nach erfolgreichem Abschluss des Studiums stehen Ihnen breitgefächerte Einsatz- und Entwicklungsmöglichkeiten an einem bayerischen Finanzamt, am Bayerischen Landesamt für Steuern (IT-Bereich oder Bereich Steuer) sowie an der Landesfinanzschule und der Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern (als Dozentin oder Dozent) offen.

 

Eine Vielzahl interessanter Aufgaben können an den Finanzämtern im Innen- oder Außendienst, zum Beispiel in der Steuerfestsetzung, der Rechtsbehelfsstelle, der Bußgeld- und Strafsachenstelle, der Betriebsprüfung oder der Steuerfahndung übernommen werden.

 

Wer technikaffin ist, für den ist ein Einsatz nach der Ausbildung im IT-Bereich des Bayerischen Landesamtes für Steuern möglich (Video ansehen). Für die Erledigung der Aufgaben in diesem Bereich wird eine Mischung aus steuerlichen und technischen Kenntnissen benötigt. Die steuerlichen Kenntnisse werden bereits im Rahmen der Ausbildung erworben. Die zusätzlichen technischen Fertigkeiten werden „on the job“, also im Rahmen einer aufgabenbezogenen theoretischen und praktischen Einarbeitung im IT-Bereich vermittelt. Bei Interesse steht Ihnen als Ansprechpartner Herr Bergler (Telefon 0911 991-3715, E-Mail: Personalverwaltung@lfst.bayern.de) gerne zur Verfügung.

Im Bereich Steuer können Sie nicht nur Ihre bereits erworbenen steuerlichen Fachkenntnisse in einem der Fachreferate ausbauen und einsetzen, auch die weiteren Aufgabengebiete, wie beispielsweise die Organisation und das Personalwesen bieten spannende und vielseitige Tätigkeitsfelder. Für den Einstieg im Bereich Steuer steht Ihnen als Ansprechpartner nach abgeschlossenem Studium Herr Sebastian Raab (Telefon 0911 991-1614) gerne zur Verfügung.

 

Mit einem breit gefächerten Fortbildungsangebot unterstützen wir Sie in Ihrer beruflichen Weiterentwicklung.

Durch den Einsatz in verschiedenen Stellen können Sie nicht nur Ihr Aufgabenspektrum bereichern, sondern auch vertiefte Kenntnisse und Fähigkeiten sammeln. Bei entsprechender Eignung kommt auch die Übernahme einer Führungsrolle in Betracht.

Informationen zum Studium

In der Bayerischen Steuerverwaltung werden Sie im Rahmen eines dualen Studiums in nur 3 Jahren zum Steuerexperten ausgebildet. Dabei wechseln sich Theorie und Praxis ab. Das ca. 21-monatige Fachstudium absolvieren Sie an der Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern (Herrsching oder Kaufbeuren). 15 Monate werden Sie an einem heimatnahen Finanzamt praktisch ausgebildet.

Unterricht

An der Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern (HföD) wird in Klassenverbänden und nach einem vorgegebenen Stundenplan unterrichtet.

Studienfächer

Der Schwerpunkt des dualen Studiums liegt auf dem Steuerrecht. Deshalb werden Studierende vorwiegend in den Fächern Einkommen-, Lohn-, Gewerbe-, Körperschaft-, Umsatz- und Erbschaftsteuer, aber auch dem Bilanzsteuerrecht und im betrieblichen Rechnungswesen unterrichtet.

Zum besseren Verständnis ergänzen Privatrecht (Bürgerliches Recht und Handelsrecht, Wertpapier- und Gesellschaftsrecht), Wirtschaftswissenschaften sowie Staats- und Verwaltungsrecht das Studienangebot.

Im Rahmen ihres Studiums werden die Steuerinspektorenanwärter und Steuerinspektoranwärterinnen auch in die bei den Finanzämtern eingesetzten IT-Anwendungen eingewiesen.

Prüfung

Nach ca. sechs Monaten des Grundstudiums legen Sie eine Zwischenprüfung ab, deren Bestehen Voraussetzung für die Fortführung des Studiums ist. Die Zwischenprüfung kann einmal wiederholt werden und besteht aus fünf dreistündigen Prüfungen.

Am Ende des Hauptstudiums wird die Qualifikationsprüfung abgelegt. Der schriftliche Teil besteht aus fünf fünfstündigen Prüfungen. Zusätzlich findet nach bestandener schriftlicher Prüfung eine mündliche Prüfung statt.

Die Praxis erlernen Sie nach dem System "Training on the Job". Während der Berufspraxis an einem der 76 bayerischen Finanzämter, die durch Ausbildungsarbeitsgemeinschaften ergänzt wird, werden Sie sämtliche Arbeitsgebiete der Steuerverwaltung kennenlernen. So können die in den Fachstudien gewonnenen theoretischen Kenntnisse unter Anleitung von erfahrenen Ausbilderinnen und Ausbildern in die Praxis umgesetzt werden. Sie sollen dabei wirtschaftliches Verständnis entwickeln, sich Verhandlungsgeschick aneignen und an selbständiges Arbeiten gewöhnen.

Schauen Sie doch mal bei uns rein

Unsere Benefits

Kollegiales Miteinander

  • Arbeiten im Team
  • Angenehmes Arbeitsklima
  • Gute Einarbeitung
  • Außerbetriebliche Aktivitäten

Entwicklungs- & Fortbildungsmöglichkeiten

  • Breites Schulungsangebot
  • Vielfältige Einsatzgebiete
  • Gute Karrierechancen

Work-Life-Balance

  • Gleitzeit
  • Teilzeitmöglichkeiten
  • Home-Office
  • Familienfreundlich
  • 30 Tage Jahresurlaub

Ausbildungsbetreuung

  • Betreuung durch Ausbildende am Arbeitsplatz
  • Prüfungsvorbereitung durch erfahrene Dozenten
  • Seminare während der praktischen Ausbildung
  • Fallsimulationen von Praxisfällen

Abwechslung

  • Wechsel zwischen Theorie und Praxis
  • Vielseitige Ausbildungsbereiche

Kostenlose Unterkunft

  • Bereitstellung durch die Hochschule für den öffentlichen Dienst
  • Unterbringung mit Studierenden
  • Kostengünstige Verpflegung

Sport- und Gesundheitsangebote

  • Gesundheitstage
  • Sportkurse am Arbeitsplatz
  • Trainingsmöglichkeiten an den Bildungseinrichtungen
  • Betriebsärztlicher Dienst

Krisensicherer Arbeitsplatz

  • Beamtenverhältnis auf Widerruf während des Studiums
  • Möglichkeit der Verbeamtung auf Lebenszeit
  • Planungssicherheit
  • Arbeitgeber mit Zukunft

Faires Einkommen

  • Geschlechterunabhängige Vergütung
  • Anwärterbezüge ca. 1.410 € brutto monatlich
  • Zusätzliches Weihnachtsgeld
  • Vermögenswirksame Leistungen

Bewerbung

Ablauf

Voraussetzung ist die erfolgreiche Teilnahme am Auswahlverfahren des Bayerischen Landespersonalausschusses im Jahr vor der gewünschten Einstellung.

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Nachdem Sie den Test bestanden haben und eine entsprechende Platzziffer im Auswahlverfahren erreicht haben, erhalten Sie unaufgefordert ein Einstellungsangebot für einen Ausbildungsplatz an einem heimatnahen bayerischen Finanzamt von uns. Außerdem teilen wir Ihnen mit, wie es mit Ihrer Bewerbung weitergeht und welche Bewerbungsunterlagen wir noch von Ihnen brauchen. Ein gesondertes Bewerbungsschreiben an das Bayerische Landesamt für Steuern ist nicht mehr erforderlich.

Einstellungszeitpunkt ist voraussichtlich der Oktober des auf die Teilnahme am Auswahlverfahren des Bayerischen Landespersonalausschusses folgenden Jahres.

Zum Ablauf der Bewerbung

Auswahlverfahren beim Bayerischen Landespersonalausschuss

Die Anmeldung zum Auswahlverfahren ist jeweils bis spätestens Anfang Juli des Jahres vor der gewünschten Einstellung vorzunehmen. Den genauen Termin erfahren Sie unter www.lpa.bayern.de.

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Um sicherzustellen, dass Sie den Anmeldezeitraum für das Auswahlverfahren nicht verpassen, können Sie sich über den Infoservice beim Bayerischen Landespersonalausschuss registrieren. Sie werden dann gesondert per E-Mail über den Beginn des Auswahlverfahrens informiert.

Bitte geben Sie bei der Anmeldung unter dem Punkt "Studienrichtungen" die Studienrichtung Diplom-Finanzwirt/in in der Steuerverwaltung (m/w/d) an. Die Teilnahme an der Auswahlprüfung ist für Sie kostenlos und völlig unverbindlich.

Sollten Sie bereits in den vergangenen drei Jahren erfolgreich am Auswahlverfahren des Bayerischen Landespersonalausschusses teilgenommen haben, können Sie sich auch gerne initiativ bewerben. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie von unseren Ansprechpersonen.

Bewerbungsportal

Für den Zugang zu unserem Online-Bewerbungsformular benötigen Sie

  • die Bewerbungs-ID, die Sie vom Bayerischen Landespersonalausschuss (LPA) anlässlich Ihrer Teilnahme an der diesjährigen Auswahlprüfung erhalten haben und

  • den „OBF-Schlüssel“.

Beides finden Sie im Einstellungsangebot, welches Sie von uns nach erfolgreicher Teilnahme am Auswahlverfahren beim Bayerischen Landespersonalausschuss erhalten haben.

Einstellungsvoraussetzungen

Abitur, Fachabitur oder Absolvent/in der Meisterschule und zum Zeitpunkt der Einstellung das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet? Dann kommen Sie zu uns und nehmen am Auswahlverfahren des Bayerischen Landespersonalausschusses teil.

Weitere Informationen

Weitere Informationen und einen Einblick in die Arbeit im Finanzamt können Sie im Rahmen von Schnuppertagen und einem Praktikum im Finanzamt erhalten.

Außerdem sich wir auf einer Vielzahl von Ausbildungsmessen in Bayern vertreten. In unserer Übersicht zu Messen können Sie sehen, wann wir in Ihrer Nähe sind.

 

Downloads:

Broschüre "Duales Studium zur Diplom-Finanzwirtin bzw. zum Diplom-Finanzwirt (FH)" (PDF, 17 Seiten)

Flyer "Ausbildung zum Diplom-Finanzwirt (m/w/d)" (PDF, 2 Seiten)

 

Link zu unserem Ausbildungskanal bei YouTube

 

Weitere Infos:

Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern

Bayerischer Landespersonalausschuss

Azubiyo

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Die bayerische Steuerverwaltung engagiert sich für Menschen mit Behinderung. Für die geleistete Arbeit wurde das Bayerische Landesamt für Steuern im Jahr 2022 mit dem Preis „JobErfolg 2022“ ausgezeichnet.  Mehr dazu finden Sie auf https://www.zbfs.bayern.de.

Die Steuerverwaltung begrüßt daher Bewerbungen von Menschen mit Schwerbehinderung und gleichgestellten Personen gemäß § 2 SGB IX. Sie werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt. Für Ihre Fragen zu den Themen Einstellung und Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung oder gleichgestellten Personen stehen Ihnen gerne zur Verfügung:

Finanzamt

Vertrauenspersonen der Schwerbehinderten

Broschüre "Der Weg in eine selbstbestimmte Zukunft"

Ansprechpersonen

Wenn Sie noch weitere Fragen haben, helfen Ihnen die Ausbildungsleiterin bzw. der Ausbildungsleiter in Ihrem nächstgelegenen Finanzamt gerne weiter.

Gerne können Sie auch direkt mit dem Bayer. Landesamt für Steuern in Kontakt treten:

Wir freuen uns auf Sie!