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Mitteilung an die Finanzverwaltung nach der Mitteilungsverordnung

Dateiformat PDF - am PC ausfüllbar
Die Formulare sind am PC ausfüllbar und können ausgefüllt ausgedruckt werden. 
Die eingegebenen Daten können gespeichert werden.

Der nachstehende Vordruck richtet sich an andere Behörden, die zu Mitteilungen nach der Verordnung vom 07.09.1993 zu § 93a Abgabenordnung, BGBl. I 1993 S. 1554, zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 12. Januar 2021 (BGBl. I S. 67), an die Finanzverwaltung verpflichtet sind.

Mitteilung an die Finanzverwaltung nach der Mitteilungsverordnung