Zum Hauptinhalt springen
Logo des Landesamtes für Steuern Bayern

Photovoltaikanlagen

Auch private Hausbesitzer werden steuerlich zum Unternehmer mit entsprechenden Pflichten, wenn sie eine Photovoltaikanlage errichten und den erzeugten Strom in das öffentliche Netz einspeisen.

Einkommensteuer und Umsatzsteuer

Gewinnerzielungsabsicht bei kleinen Photovoltaikanlagen und vergleichbaren Blockheizkraftwerken
Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 29. Oktober 2021 (PDF, 6 Seiten)

Merkblatt: Liebhabereiwahlrecht bei kleinen Photovoltaikanlagen und vergleichbaren Blockheizkraftwerken
Ergänzendes Merkblatt des Bayerischen Landesamts für Steuern für das BMF-Schreiben vom 29. Oktober 2021 (PDF, 10 Seiten)

Mustererklärung für die Wahrnehmung der Vereinfachungsregelung bezüglich der Gewinnerzielungsabsicht
(PDF, 1 Seite)

Hilfe zu Photovoltaikanlagen
(Nur als Download verfügbar!)
Information des Bayerischen Landesamts für Steuern zu den einkommensteuerlichen und umsatzsteuerlichen Fragen des Betriebs einer Photovoltaikanlage mit Beispielen
(PDF, 62 Seiten)

Photovoltaikanlagen und Steuerabzug bei Bauleistungen nach §§ 48 ff EStG
Verfügung des Bayerischen Landesamts für Steuern vom 16.09.2015

Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Photovoltaik- und KWK-Anlagen; Abschaffung des Eigenverbrauchsbonus nach § 33 Abs. 2 EEG durch die EEG-Novelle zur Photovoltaik 2012; BFH-Urteil vom 12. Dezember 2012, XI R 3/10
Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 19.09.2014 (PDF, 18 Seiten)

Ertragsteuerliche Behandlung von Aufwendungen für dachintegrierte Photovoltaikanlagen
Verfügung des Bayerischen Landesamts für Steuern vom 5.8.2010 - Az.: S 2190.1.1-1/3 St32

Formulare

Mitteilung an das Finanzamt über die Betriebseröffnung

Fragebogen zur Errichtung und zum Betrieb einer Photovoltaikanlage mit Inbetriebnahme ab 01. April 2012
(PDF, 4 Seiten)

Bitte beachten Sie:

Als Unternehmer sind Betreiber einer Photovoltaikanlage grundsätzlich verpflichtet, ihre Jahressteuererklärungen (Einkommensteuererklärung, Umsatzsteuererklärung) auf elektronischem Weg an das Finanzamt zu übermitteln. Dies gilt auch für die Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen. Diese müssen darüber hinaus elektronisch authentifiziert sein.

Die erforderliche Software stellt die Steuerverwaltung kostenlos zur Verfügung. Nähere Informationen dazu finden Sie in unserer Rubrik Elster.

Weitere Informationen

Steuertipps für Existenzgründer

Steuertipps für Haus und Grund

Energie-Atlas Bayern
Informationen der Bayerischen Staatsregierung zur Nutzung der erneuerbaren Energien

Marktstammdatenregister
Das Marktstammdatenregister ist das Register für den deutschen Strom- und Gasmarkt